In Mietshäusern ist es ganz normal Geräusche aus den Wohnungen seiner Nachbarn hören zu können. Die meisten Geräusche lassen sich meist nicht vermeiden. Aber natürlich müssen Mieter störende Lärmquellen nicht akzeptieren. Gerade Geräuschquellen wie laute Fernseher und Musikanlagen und schreiende Kinder oder bellende Hunde können sehr anstrengend sein.
Wenn die eigene Wohnung nicht mehr nutzbar ist, weil der Lärm aus den Nachbarwohnungen zu groß ist, liegt Lärmbelästigung vor. Im Normalfall können Mieter sich dann beschweren oder die Polizei rufen. Aber was können Mieter tun, wenn z.B. der Fernseher des Nachbarn bei Zimmerlautstärke bereits zu laut ist? In hellhörigen Mietshäusern kann es sein, dass man mehr von seinen Nachbarn mitbekommt, als einem lieb ist. Dann helfen auch Beschwerden oder die Polizei nicht weiter. Vielleicht kann jedoch die Schallisolierung der Wände verbessert werden, insbesondere wenn eine Leckage vorliegt.
In diesem Anwendungsbeispiel zeigen wir, wie Messungen mit der Akustischen Kamera helfen können die Lärmbelästigung in hellhörigen Mietwohnungen zu reduzieren. In diesem Fall liegt Lärmbelästigung aufgrund der Hellhörigkeit zwischen zwei Wohnungen vor. Die Mieter beider Wohnungen möchten die Schallisolation verbessern und die Hellhörigkeit reduzieren. Dazu werden akustische Messungen an der Wand durchgeführt, welche zwischen den Wohnungen liegt.